Wer kann aufgenommen werden?
Nach der ältesten Satzung der Freimaurerei in England – den „Alten Pflichten“ von James Anderson aus dem Jahr 1723, die im Kern bis heute gelten – kann „jeder freie Mann von gutem Ruf“ um Aufnahme nachsuchen.
Mit „frei“ ist in erster Linie die innere Freiheit gemeint: die Fähigkeit, wichtige Entscheidungen für das eigene Leben selbst treffen zu können. Dazu gehört auch, frei von bestimmten Abhängigkeiten zu sein – von Spielsucht bis hin zu extrem ausgeprägter Arbeitssucht.
Der „gute Ruf“ muss nicht durch ein amtliches Dokument wie ein Führungszeugnis belegt werden. Stattdessen genügt in der Regel eine Vertrauensperson, die Auskunft über den Kandidaten geben kann.
Weitere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sind in den jeweiligen Vereinsgrundlagen der Großlogen festgelegt.
