Muss der Freimaurer einen fürchterlichen Eid schwören?
Diese Frage taucht immer wieder auf – oft genährt durch Gerüchte, alte Texte oder bewusst verzerrte Darstellungen. Doch was ist wirklich dran?
Heute: Ein feierliches Gelöbnis – keine Drohungen
Wenn wir jemanden in den Freimaurerbund aufnehmen, gibt er ein Gelöbnis ab.
Dabei handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, mit der sich der Kandidat zu Verschwiegenheit, persönlicher Arbeit an sich selbst und zur Achtung der Werte der Freimaurerei bekennt.
Ein solcher Moment ist feierlich, würdevoll – aber ganz sicher nicht angsteinflößend.
Früher: Symbolischer Eid mit dramatischer Sprache
Vor etwa 250 Jahren war es üblich, im Rahmen der Aufnahme einen sogenannten Eid zu leisten.
In dieser alten Form wurden auch symbolische Strafandrohungen ausgesprochen – sie waren nie wörtlich gemeint, sondern Teil eines theatralischen Ritualrahmens, wie er in der damaligen Zeit üblich war.
Das war keine Besonderheit der Freimaurerei: Auch in Zünften, Ritterorden und religiösen Gemeinschaften jener Zeit wurden ähnliche Formulierungen verwendet.
Der Missbrauch durch Gegner der Freimaurerei
Diese historischen Eide wurden später von Gegnern des Bundes als „Beweis“ für angebliche Gewaltbereitschaft oder gar Mordabsichten verwendet.
Man warf Freimaurern vor, bei Geheimnisverrat tödliche Strafen zu verhängen – und konstruierte daraus haarsträubende Verschwörungstheorien.
Doch bis heute konnte nicht ein einziger solcher Fall nachgewiesen werden. Denn sie sind frei erfunden.